Aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sind in allen Lebensbereichen die unterschiedlichsten vertraglichen Vereinbarungen möglich. Im Kreativbereich geht es dabei insbesondere um die Gestaltung von Lizenzverträgen, von Dienst- und Arbeitsverträgen, Agentur- und Agentenverträgen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung von Literatur und Musik gelten die besonderen Regelungen des Verlagsgesetzes.
Neben der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen und überarbeiten wir auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere bestehende Verträge, soweit dies veranlasst ist. Die Kanzlei Heldermann berät und unterstützt Sie in der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen, in allen Fragen des Vertragsrechts und bei jeder Art von Leistungsstörung. Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität. Sie geben Sicherheit und verhindern unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten.
Schadensersatz
Zum Vertragsrecht gehört zumeist auch das Schadensersatzrecht. Dies ermöglicht dem Geschädigten, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen Schaden wegen der Verletzung von Vertrags- und vertragsähnlichen Pflichten zu fordern. Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Für Beiträge in der Künstlersozialversicherung wird ein 50%er Zuschuss gezahlt. Wegen dieses großen Vorteils, gestaltet sich die Aufnahme in die Versicherung teilweise als schwierig. Denn ob die Tätigkeit künstlerisch oder publizistisch ist, muss gewertet werden, das Einkommen hat eine Mindestgrenze zu überschreiten und es darf nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt werden. Wir helfen bei der Aufnahme und beantworten diesbezügliche Fragen.
Sozialversicherung und Selbständige
Selbständige sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Für bestimmte Gruppen von Selbständigen besteht jedoch abweichend von diesem Grundsatz Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. für selbständige Dozenten und Trainer.
Wir können für Sie klären, ob für Sie Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht und ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen kann. Wir helfen weiter, wenn Leistungen der Sozialversicherung verweigert werden.
Statusfeststellung
Wir können für Sie in einem Statusfeststellungsantrag vorab klären, ob Sie oder jemand, der für Ihr Unternehmen arbeit, eine selbständige Tätigkeit ausübt oder ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Unternehmen zur rückwirkenden Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgefordert werden, weil Sie Aufträge an vermeintlich Selbständige vergeben haben.
Die Künstlersozialabgabe kann dagegen bei Unternehmen für ernsten Unmut sorgen und sogar existenzbedrohendes Ausmaß annehmen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft Unternehmen in Sachen Künstlersozialabgabe mit rückwirkender Abgabepflicht. In vielen Fällen kann auch für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabe fällig werden. So zum Beispiel, wenn Sie
• Ihre Website von einem Web-Designer entwerfen, aktualisieren oder umgestalten lassen
• Ihre Produkte für einen Katalog oder sonstige Werbemaßnahmen professionell fotografieren lassen
• eine Publikation herausgeben und für Texte Honorare zahlen
• von einem Grafiker Layouts erstellen lassen
• durch eine Agentur Events veranstalten lassen, auf denen Musiker oder sonstige Künstler auftreten
Wir beraten Sie zu allen Fragen zur Künstlersozialabgabe, unterstützen beim Ausfüllen der Erhebungsbögen und bereiten auf eine Betriebsprüfung vor.