Kosten


Transparenz
Berechnungsgrundlage
Erstberatung
Zeithonorar
Pauschalhonorar
Erfolgshonorar

Transparenz

Anwaltliche Leistungen kosten Geld. Das ist insoweit nicht überraschend. Mandanten quält auch zumeist weniger die Sorge, ob ein Anwalt beauftragt werden muss oder soll, sondern was dies am Ende genau kostet. Die Antwort kommt hier:

Grundsätzlich gilt, dass Sie von uns nicht nur über die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung beraten werden, sondern auch immer über das damit verbundene Kostenrisiko. Sie wissen grundsätzlich vorher, was hinterher an Kosten entstehen.

Sie können auch immer nach den Kosten fragen. Wir fänden es merkwürdig, wenn Sie das nicht täten. Für eine Kosteneinschätzung Ihres Falles müssen Sie selbstverständlich nichts bezahlen. Und für jeden Einzelfall gibt es eine angemessene Lösung – rechtlich und wirtschaftlich.

Berechnungsgrundlage

Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege, das Honorar von Anwälten zu berechnen.
Einerseits kann die Berechnung auf der Grundlage des Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) erfolgen, das relativ kompliziert die Höhe des Honorars und der Auslagen regelt. In Gerichtsverfahren wird muss zumeist nach dem RVG abgerechnet werden.

Andererseits kann die Höhe der Vergütung abweichend von den Regeln des RVG individuell vereinbart werden, was zumeist im außergerichtlichen Bereich erfolgt. Hier müssen sich Anwalt und Mandant über Leistung und Gegenleistung einig werden müssen. Das bedeutet, dass entweder der Anwalt vorgibt, was er für seine Arbeit haben will. Das haben wir bei unseren Servicepaketen umgesetzt.

Oder der Mandant sagt, was ihm die Arbeit des Anwalts wert ist. Das trauen sich Mandanten nur sehr selten, was auch oft daran liegt, dass Mandanten den Aufwand nicht gut einschätzen können. Aber falls Sie hier einen Vorschlag wagen wollen, können Sie das ruhig tun. Im schlimmsten Fall sagen wir nur nein.

Unser credo der Abrechnung ist jedenfalls, möglichst einfach für uns und für Sie:
Wenn Dritte die Kosten der Vertretung übernehmen müssen, rechnen wir zumeist nach dem RVG ab. Das sind die Fälle, in denen

  • Ihre Rechtsschutzversicherung
  • Der Gegner
  • Die Landeskasse

für die Anwaltskosten aufzukommen haben.

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen müssen, vereinbaren wir mit Ihnen die Höhe des Honorars nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, der Komplexität und des Umfanges des Falles und des anwaltlichen Haftungsrisikos auf der Basis folgender Honorarmodelle:

Erstberatung

Erstberatungen bieten wir schnell und kostengünstig an. Diese kosten zwischen 69,00 EUR und 199,00 EUR Brutto inkl. gesetzliche MwSt., je nachdem wie umfangreich die Beratung ist, um welchen Streitwert es geht und wie einfach bzw. komplex der Fall ist. Erstberatungen können als Onlineberatungen durchgeführt werden. Kommt nach der Erstberatung ein Mandat zustande, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiter entstehenden Kosten angerechnet.

Zeithonorar

Bei der Vereinbarung eines Zeithonorars erfolgt eine Abrechnung aus Gründen der Transparenz nach Minuten. Sie erhalten mit Ihrer Abrechnung eine Aufstellung unseres genauen Zeit- und Arbeitsaufwandes. Für Unternehmen liegt der Stundensatz in der Regel zwischen 100,00 und 300,00 EUR Brutto inkl. gesetzliche MwSt.

Pauschalhonorar

Bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars wird für einen fest umrissenen Tätigkeitsumfang des Anwalts ein fester Vergütungsbetrag vereinbart. Bei der Bemessung des Pauschalhonorars wird die Bedeutung der Angelegenheit sowie der zu erwartende Arbeitsaufwand berücksichtigt und in ein angemessenes Verhältnis gebracht. Unsere Servicepakete sind alles Pauschalhonorare.

Erfolgshonorar

Seit dem 01.07.2008 dürfen auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Erfolgshonorarvereinbarungen geschlossen werden. Dabei gilt, dass die Vergütung im Erfolgsfall je höher ausfallen muss, desto höher die Ermäßigung der Vergütung im Misserfolgsfall ist.

Wir informieren Sie gerne über den Inhalt und die Voraussetzungen einer Erfolgshonorarvereinbarung sowie darüber, ob in Ihrem Fall die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich und sinnvoll ist.