Urheber und Marken

Urheberecht
Urheberrecht
Marken

Ob Musik, Kunst, Fotos, Film, Games oder Software: Kreatives Schaffen wird durch das Urheberrecht und das Markenrecht.

Urheberrecht
Der Urheber darf entscheiden, ob sein Werk veröffentlicht werden soll oder nicht und ihm allein steht das Recht auf Namensnennung bei Nutzung des Werkes durch Dritte zu. Daneben sichert das Urheberrecht auch die wirtschaftliche Verwertung und freie Nutzung von Werken.

Die Kanzlei Heldermann berät Mandanten aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in allen Fragen zum Urheberrecht und zwar Verwerter und Urheber. Eindeutige Nutzungsverträge mit fairen Vergütungsklauseln bieten die Grundlage für dauerhafte Geschäftsbeziehungen im Sinne beider Parteien.

Wir unterstützen Künstler, Agenturen und Musikunternehmen bei der Erstellung und Verhandlung von Produktions-, Vermarktungs- und Lizenzverträgen und beantworten Fragen zur Online-Vermarktung von Musik und zur GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften.

Die KANZLEI Heldermann hilft auch Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und durchzusetzen und unterstützt bei der ertragreichen Auswertung Ihrer kreativen Werke. Dem Geschäftsmodell der massenhaften Abmahnung bei Filesharing oder Streaming stehen wir allerdings ablehnend gegenüber, da dies keinen fairen Interessenausgleich zwischen Urheber und Verbraucher zum Ziel hat. Wir vertreten keine Urheber oder Verwerter, die massenhafte Abmahnungen als legitimes Mittel der Rechtsdurchsetzung ansehen.

Marken
Für kreativ Schaffende und Designer wird die Eintragung einer Marke relevant, wenn ein Produkt, ein Logo oder die Bezeichnung des eigenen Unternehmens geschützt werden soll. Wer sein Produkt oder seine Dienstleistung als Marke eintragen lässt, kann einen umfassenden Schutz vor Plagiaten und Produktnachahmungen und einen hohen Wiedererkennungswert auf dem Markt erzielen. Aber auch Urheber können ihre Werktitel in bestimmten Fällen als Marke schützen lassen.

Die Kanzlei Heldermann berät in Fragen des deutschen, europäischen und internationalen Marken- und Kennzeichenrechts. Dazu gehört die Markenanmeldung ebenso wie die Durchsetzung von bestehenden Namens- und Markenrechten gegen Verletzer. Gegen marken- und kennzeichenrechtliche Abmahnungen kann im Gegenzug effektiv verteidigt werden. Die rechtliche Begleitung von Markenkonzepten von der ersten Idee bis zur Markeneintragung und die Markenrecherche und Markenüberwachung runden das Angebot in diesem Bereich ab.