Wir bearbeiten internetrechtliche Mandate für Online-Portale und Internet-Dienstleister. Dazu gehört die Beantwortung von Fragestellungen des Versandhandel und des Fernabsatzrechts, die Erstellung von AGBs für Online-Shops oder Nutzungsbedingungen für Internetportale. Das Beratungsspektrum reicht von der Begleitung neuer Geschäftsmodelle und Internetprojekte bis zur Begutachtung von Online-Auftritte, wie unser günstiges und passgenaues Pauschalangebot Webshop Check
Im Domainrecht prüfen wir die rechtliche Zulässigkeit von Domainregistrierungen und setzen Ansprüchen gegen Domainregistrierungen auf Grundlage eigener Schutzrechte wie Namensrechte, Markenrechte, Unternehmenskennzeichenrechte oder Wettbewerbsrechte durch. Wir beschäftigen uns mit Domaingrabbing, der Abwehr von Angriffen auf eine Domain und begleiten von Domainkäufen und –verkäufe.
Wir stehen Unternehmen bei der Erstellung von Softwareverträgen zur Seite. Ob individueller Softwareerstellungs-Vertrag, IT-Projektvertrag oder Lizenzbedingungen, die Kanzlei Heldermann verfügen über eine langjährige Erfahrung, die sich aus der Beratung von Softwarehäusern und –einkäufern sowie Forschungseinrichtungen speist.
Wer in der Online-Welt unterwegs ist, kommt nicht um den Datenschutz herum. Wir kennen uns aus, wenn es um Fragen personenbezogener Daten geht. Dies gilt für private Internetanbieter, für Social Networks oder öffentliche Einrichtungen.